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   BPatG, 24.02.2005 - 25 W (pat) 155/04   

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BPatG, 24.02.2005 - 25 W (pat) 155/04 (https://dejure.org/2005,33058)
BPatG, Entscheidung vom 24.02.2005 - 25 W (pat) 155/04 (https://dejure.org/2005,33058)
BPatG, Entscheidung vom 24. Februar 2005 - 25 W (pat) 155/04 (https://dejure.org/2005,33058)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 28.06.2001 - I ZB 58/98

    Anti KALK; Unterscheidungskraft einer farbigen Bildmarke mit Wortfolge

    Auszug aus BPatG, 24.02.2005 - 25 W (pat) 155/04
    Unterscheidungskraft i.S. von § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG ist die einer Marke innewohnende (konkrete) Eignung, vom Verkehr als Unterscheidungsmittel für die von der Marke erfassten Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens gegenüber solchen anderer Unternehmen aufgefasst zu werden (st. Rspr.; BGH, GRUR 2003, 1050 - Cityservice; GRUR 2001, 1151, 1152 -marktfrisch; GRUR 2001, 1153, 1154 -anti KALK).

    Entgegen der Auffassung der Anmelderin ist die bildliche Ausgestaltung nicht geeignet, das Schutzhindernis der mangelnden Unterscheidungskraft zu überwinden, da sie lediglich als Ausschmückung der schutzunfähigen Angabe wirkt (vgl BGH, GRUR 2001, 1153 -anti KALK).

  • BGH, 05.12.2002 - I ZB 19/00

    Darf "Winnetou" als Marke eingetragen bleiben?

    Auszug aus BPatG, 24.02.2005 - 25 W (pat) 155/04
    Das Eintragungshindernis kann sich zudem nicht nur aus dem Bezug des Zeichens zu der Ware oder Dienstleistung selbst ergeben, sondern auch daraus, dass die angesprochenen Verkehrskreise im Hinblick auf den möglichen Inhalt oder Gegenstand der jeweiligen Waren bzw Dienstleistungen in dem beanspruchten Zeichen eine Sachinformation sehen (BGH GRUR 2003, 342 - Winnetou; EuG GRUR Int. 2001, 864, 866 - CINE COMEDY; BPatG MarkenR 2002, 299, 301 - OEKOLAND).
  • BGH, 28.08.2003 - I ZB 6/03

    "Cityservice"; Unterscheidungskraft eines sprachüblich gebildeten Wortzeichens

    Auszug aus BPatG, 24.02.2005 - 25 W (pat) 155/04
    Unterscheidungskraft i.S. von § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG ist die einer Marke innewohnende (konkrete) Eignung, vom Verkehr als Unterscheidungsmittel für die von der Marke erfassten Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens gegenüber solchen anderer Unternehmen aufgefasst zu werden (st. Rspr.; BGH, GRUR 2003, 1050 - Cityservice; GRUR 2001, 1151, 1152 -marktfrisch; GRUR 2001, 1153, 1154 -anti KALK).
  • BGH, 01.03.2001 - I ZB 42/98

    Marktfrisch; Säumnis in der mündlichen Verhandlung in Markenangelegenheiten;

    Auszug aus BPatG, 24.02.2005 - 25 W (pat) 155/04
    Unterscheidungskraft i.S. von § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG ist die einer Marke innewohnende (konkrete) Eignung, vom Verkehr als Unterscheidungsmittel für die von der Marke erfassten Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens gegenüber solchen anderer Unternehmen aufgefasst zu werden (st. Rspr.; BGH, GRUR 2003, 1050 - Cityservice; GRUR 2001, 1151, 1152 -marktfrisch; GRUR 2001, 1153, 1154 -anti KALK).
  • BGH, 05.07.2001 - I ZB 8/99

    AC; Freihaltungsbedürfnis für eine Buchstabenfolge

    Auszug aus BPatG, 24.02.2005 - 25 W (pat) 155/04
    Insoweit ist zu berücksichtigen, dass die Eintragung eines Zeichens bereits dann für einen beanspruchten Oberbegriff ausgeschlossen ist, wenn sich auch nur für eine spezielle, unter den Oberbegriff fallende Ware oder Dienstleistung ein Eintragungshindernis ergibt (BGH WRP 2002, 91 - AC).
  • EuG, 31.01.2001 - T-136/99

    Taurus-Film / OHMI (Cine Comedy)

    Auszug aus BPatG, 24.02.2005 - 25 W (pat) 155/04
    Das Eintragungshindernis kann sich zudem nicht nur aus dem Bezug des Zeichens zu der Ware oder Dienstleistung selbst ergeben, sondern auch daraus, dass die angesprochenen Verkehrskreise im Hinblick auf den möglichen Inhalt oder Gegenstand der jeweiligen Waren bzw Dienstleistungen in dem beanspruchten Zeichen eine Sachinformation sehen (BGH GRUR 2003, 342 - Winnetou; EuG GRUR Int. 2001, 864, 866 - CINE COMEDY; BPatG MarkenR 2002, 299, 301 - OEKOLAND).
  • BPatG, 28.02.2002 - 25 W (pat) 208/01

    Fehlender Markenschutz bei allgemeiner mehrdeutiger Angabe - Oekoland

    Auszug aus BPatG, 24.02.2005 - 25 W (pat) 155/04
    Das Eintragungshindernis kann sich zudem nicht nur aus dem Bezug des Zeichens zu der Ware oder Dienstleistung selbst ergeben, sondern auch daraus, dass die angesprochenen Verkehrskreise im Hinblick auf den möglichen Inhalt oder Gegenstand der jeweiligen Waren bzw Dienstleistungen in dem beanspruchten Zeichen eine Sachinformation sehen (BGH GRUR 2003, 342 - Winnetou; EuG GRUR Int. 2001, 864, 866 - CINE COMEDY; BPatG MarkenR 2002, 299, 301 - OEKOLAND).
  • BPatG, 22.07.2004 - 25 W (pat) 25/03
    Auszug aus BPatG, 24.02.2005 - 25 W (pat) 155/04
    So hat der erkennende Senat bereits die Bezeichnung "TRAUERVORSORGE" bei entsprechenden Dienstleistungen nicht für schutzfähig erachtet (PAVIS PROMA, Kliems, 25 W (pat) 025/03), da Bestattungsunternehmen heute vielfältige und in zunehmendem Maße eine umfassende Betreuung und Vorsorgedienstleistungen für den Todesund Trauerfall anbieten, wobei sogar jemand zu Lebzeiten bereits für den Fall seines Ablebens vorsorgen kann, indem zum Beispiel die Einzelheiten der Bestattung und Grabpflege geklärt und deren Finanzierung sowie Abwicklung der Angelegenheiten Verstorbener und auch Familienangehöriger geregelt werden können.
  • BPatG, 18.12.2023 - 26 W (pat) 509/21
    Dementsprechend sind gesamtbegriffliche Wortkombinationen, in denen ein Sachwort mit dem Adjektiv "golden" definiert wird, wegen des werblich anpreisenden Charakters in der Rechtsprechung als nicht unterscheidungskräftig angesehen worden (vgl. BPatG 24 W (pat) 133/96 v. 21.10.1997 - GOLDENE SERIE; 25 W (pat) 155/04 v. 24.02.2005 - GOLDENE VORSORGE).
  • BPatG, 23.05.2019 - 28 W (pat) 517/18

    Markenbeschwerdeverfahren - "Backgold" - fehlende Unterscheidungskraft

    Es wird zudem vielfältig verwendet, um auf die besondere Qualität eines Produktes im Sinne eines Werteversprechens hinzuweisen (vgl. u. a. BPatG 25 W (pat) 155/04 - GOLDENE VORSORGE; 26 W (pat) 526/14 - Gold).
  • BPatG, 15.11.2017 - 28 W (pat) 539/16

    Markenbeschwerdeverfahren - "HOPFENGOLD (IR-Marke)" - keine Unterscheidungskraft

    Es wird zudem vielfältig verwendet, um auf die besondere Qualität eines Produkts im Sinne eines Wertversprechens hinzuweisen (vgl. beispielsweise BPatG, 25 W (pat) 155/04 - GOLDENE VORSORGE; BPatG, 26 W (pat) 526/14 - Gold).
  • BPatG, 28.02.2019 - 30 W (pat) 504/18

    Markenbeschwerdeverfahren - "CURA GOLD" - Unterscheidungskraft - kein

    Der Begriff "GOLD" wird entgegen der Auffassung der Anmelderin auch verwendet, um auf die besondere Qualität eines Produkts im Sinne eines Wertversprechens hinzuweisen (vgl. in diesem Sinne: BPatG, 28 W (pat) 539/16 - HOPFENGOLD; siehe auch BPatG, 25 W (pat) 155/04 - GOLDENE VORSORGE).
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